off limits, nr. 35
Hamburger Kombimodell
Ein- und Ausreiselager für Flüchtlinge
geplant
Conni Grenz
Die von Politikern der Schill-Partei initiierte Diskussion um "Internierungslager"
für kranke Zuwanderer war noch nicht verstummt, da gelangte am 1.8.02 aus
der Hamburger Innen- und Sozialbehörde das Konzept für ein neues Lager
an die Öffentlichkeit: der "Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe
zur Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)" vom 27.6.2002.
Aber es geht darin bei weitem nicht nur um ein neues Konzept für die Erstaufnahme
neu eingereister Flüchtlinge, sondern um eine radikale Verschärfung
des behördlichen Zugriffs auf alle Flüchtlinge, eine Spaltung der
Zuwanderer in Menschen mit und ohne Bleibeperspektive und eine totale Entrechtung
sämtlicher Asyl- und DuldungsantragsstellerInnen in Hamburg.
Erstaunlicherweise hat übrigens ein Mitglied der Innenbehörde in
der Arbeitsgruppe ein Sondervotum abgegeben und das Konzept für noch nicht
entscheidungsreif erklärt - allerdings nicht aus humanitären Erwägungen,
sondern vor allem wegen der erheblichen Kosten, die mit der räumlichen
Verlagerung von Dienststellen der Ausländerbehörde und des LKA in
das geplante Lager, über dessen Standort angeblich noch nicht entschieden
wurde, verbunden sind.
Das Behördenkonzept für eine "Zentrale
Erstaufnahmeeinrichtung"
Bisher werden in Hamburg neu eingereiste Flüchtlinge, aber auch Spätaussiedler
auf einem Schiff auf der Elbe untergebracht. Der Chartervertrag für dieses
und ein weiteres, bereits geräumtes Schiff läuft jedoch im nächsten
Jahr aus. In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass eh eine neue Erstaufnahmeeinrichtung
benötigt werde und sich die Kosten durch die Einsparung von Charter reduzieren
würden. Tatsächlich läuft allerdings der Chartervertrag auch
für das bereits leere Schiff bis Mitte 2003 weiter - Kosten sind also wohl
kaum ein wesentliches Argument bei den Planungen der Behörden.
Was für ein Denken hinter den Behördenplänen steckt, lässt
sich am besten aus der Originalsprache des Konzepts herauslesen, die an Offenheit
nichts zu wünschen übrig lässt. Ausgangspunkt des Konzepts ist
eine zunächst harmlos wirkende Neuordnung der Zuständigkeit: Für
Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge, d.h. Menschen mit Bleiberechtsperspektive,
soll eine eigene Anlauf- und Verteilstelle eingerichtet werden, die in der Verantwortung
der Sozialbehörde bleibt. Für alle "Personen ohne Bleiberechtsperspektive",
und darunter zählt das Konzept
- "Asylbegehrende und Asylfolgeantragsteller sowie Asylsuchende bis zur
Weiterleitung an eine auswärtige Aufnahmeeinrichtung
- Neu eingereiste, ausreisepflichtige Ausländer (das heißt: Menschen,
die keinen Asylantrag stellen, sondern eine Duldung beantragen, d. Red.) sowie
- Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge über 16 Jahren, soweit
nicht im Einzelfall erzieherischer Bedarf festgestellt wird" (S. 7)
ist eine neue Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unter der Führung
der Innenbehörde vorgesehen. Die Behörde für Inneres (BfI) soll
dort auch für die "Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und die Durchführung von Beratung und Betreuung" dieser Flüchtlinge
zuständig sein. Zum Zweck einer solchen "ganzheitlichen Sachbearbeitung"
sollen Teile der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts, die sich
bisher in der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstraße
befinden, in die Erstaufnahmeeinrichtung verlegt werden. Deren Aufgaben sind
vor allem:
- "die Ersterfassung der Neueinreisen
- die Durchführung von Anhörungen zur Klärung von Identität,
Herkunftsland, Einreiseweg und Einreisegrund sowie
- die Prüfung der Möglichkeit einer Zurückschiebung oder Rücküberstellung
nach dem Dubliner Übereinkommen, außerdem
- die Erteilung und Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen
sowie
- die Beratung über die Möglichkeiten zur Förderung der freiwilligen
Rückkehr"
All dies könnte künftig "in Verbindung mit der Gewährung
von Leistungen nach dem AsylBLG in der Erstaufnahmeeinrichtung wahrgenommen
werden" - im Klartext: Menschen, die man sofort wieder loswerden will,
die aber nicht genügend dabei "mitwirken", werden die Sozialleistungen
gekürzt oder gestrichen, wobei klar ist, dass es eh nur Sachleistungen
geben soll.
Rechtsberatung wie derzeit durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft,
kostenlos) ist in der neuen ZEA nicht mehr vorgesehen. Zur Frage, ob RechtsanwältInnen
und Beratungsstellen Zugang auf das Gelände erhalten sollen, steht nichts
in dem Konzept - zu befürchten ist, dass dies unterbunden werden soll.
Selbst unabhängige Rückkehrberatung ist unerwünscht: "Die
Gewährung von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr wird ausschließlich
in der ZEA vorgehalten" (S. 16).
Auch zwei Abteilungen des LKA sollen in das Lager umziehen:
- die Dienststelle LKA 23a zur Erkennungsdienstlichen Behandlung und
- die Dienststelle LKA 56, die u.a. für "strafrechtliche Maßnahmen
im Zusammenhang mit mittelbarer Falschbeurkundung" zuständig ist
- im Klartext: für die sog. "Altersfeststellungen" bei minderjährigen
Flüchtlingen.
Der Betrieb der neuen Einrichtung soll zunächst durch den bisherigen Träger
pflegen & wohnen (Anstalt öffentlichen Rechts) "oder objektabhängig
durch einen privaten Träger fortgeführt werden" (S. 17). Die
soziale Beratung und Betreuung in der ZEA "wird in der Verantwortung der
BfI wahrgenommen. Die Möglichkeit einer Durchführung durch einen privaten
Träger sollte geprüft werden" (S. 18). Was die dort angestellten
SozialarbeiterInnen (sofern es überhaupt qualifiziertes Personal sein wird)
tun dürfen und müssen, kann man sich vorstellen - auf jeden Fall keine
parteiliche Unterstützung von Flüchtlingen.
Kinderbetreuungsangebote soll es weiter "außerhalb der Zuständigkeit
der BfI" geben. Von Schulbesuchsmöglichkeiten ist allerdings nirgends
die Rede. Ob und unter welchen Bedingungen die Internierten das Lager überhaupt
verlassen dürfen, steht nicht in dem Konzept. "Nötig" ist
es jedenfalls nicht mehr, denn alle Behörden sollen ja auf dem Gelände
angesiedelt werden, Geld zum Einkaufen ist nicht vorgesehen, und eine Arbeitserlaubnis
bekommen die Flüchtlinge im ersten Jahr sowieso nicht. Einzig die Gesundheitsuntersuchungen
sollen laut Konzept noch in der Zuständigkeit der bezirklichen Gesundheitsämter
stattfinden, was aber keine Aussage über den Ort bedeutet. Kontakt zur
einheimischen Bevölkerung passt ebenfalls nicht in ein Konzept, in dem
es um Menschen geht, die eh keine Bleibeperspektive in diesem Land haben (sollen).
Sollte es Flüchtlingen langweilig werden im Lager und/oder sie Bedarf
an Bargeld haben, hat man sich etwas ausgedacht, was auch noch Kosten spart:
"Zur Reduzierung der Betriebskosten und zur Einbindung der untergebrachten
Personen in die Abläufe der Einrichtung könnte ihnen Arbeit im Rahmen
gemeinnütziger Tätigkeit, z.B. bei der Pflege der Unterkunft und der
Erledigung einfacher Arbeiten angeboten werden" (S. 18).
Die Ziele der Behörden
In frappierender Offenheit werden in dem Konzept die "Vorteile" der
Neuordnung aufgezählt:
- "Verbesserte Möglichkeiten der Feststellung von Identität
und Einreiseweg"
Der "enge räumliche Kontakt" ermöglicht z.B. "zielgerichtete
Durchsuchungen" (von Personen, Gepäck und Räumen), um "Erkenntnisse
über den Reiseweg zu gewinnen, welche wiederum Voraussetzung für
eine Rückschiebung sind" (S. 19).
- "Verstärkte Nutzung der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise"
Auch hier sei "der enge Kontakt der Dienststelle zu den untergebrachten
Personen sowie die Betreuung durch die zusammengefassten Funktionsbereiche
und damit die Gewährleistung der Beratung aus einer Hand und mit einer
Zielsetzung" (S. 19) wesentliche Voraussetzung.
- "Reduzierung von Doppelarbeit"
"Es soll künftig eine gemeinsame Anhörung und Erfassung von
Ausländer- und Sozialdienststelle geben. Die Ressourcengewinne sollen
für eine intensive Rückkehrberatung genutzt werden" (S. 19)
- "Verbesserte Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung"
Personen, bei denen es "Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer
zeitnahen Aufenthaltsbeendigung" gibt, sollen "in der Erstaufnahme
verbleiben", womit "der direkte Zugriff der Ausländerbehörde"
deutlich verbessert werde. "Vollstreckungsmaßnahmen" im Rahmen
einer Abschiebung könnten so gesteuert werden, "dass die Personen
vor Ort auch tatsächlich angetroffen werden" (S. 19)
- "Abgestimmte Entscheidungen nach dem AsylbLG und dem AuslG"
Neben oben schon erwähnten Leistungskürzungen könnten auch
durch "Einmalleistungen, wie z.B. der Übernahme der Kosten für
die Passbeschaffung", zusätzliche "Anreize zur freiwilligen
Ausreise" gegeben werden.
- "Generalpräventive Aspekte"
Hamburg solle durch die Neuordnung "für illegale Einwanderer noch
unattraktiver werden".
- "Zügige Integrationsmaßnahmen"
u.a. wegen der verringerten Anzahl der Personen mit Bleiberechtsperspektive
Wohlgemerkt: All diese Punkte beschreiben eine Einreise-Einrichtung - mit Ausnahme
des letzten Punktes geht es aber nur darum, wie Hamburg die eingereisten Menschen
möglichst schnell wieder los werden kann! Deshalb mutet es wie ein Zynismus
an, wenn in Teil B des Konzepts die Vor- und Nachteile einer Ausreiseeinrichtung
abgewogen werden und letztlich gegen eine solche entschieden wird.
Ein- statt Ausreiseeinrichtung? Nein, beides
in einem!
Die Entscheidung der Arbeitsgruppe gegen eine Ausreiseeinrichtung in Hamburg
wird mit folgenden Argumenten begründet:
- den zusätzlichen Kosten,
- den Erfahrungen mit dem "Untertauchen" eingewiesener Flüchtlinge
in anderen Bundesländern, was "aus kriminalpräventiver Sicht
zweifelhaft" sei,
- der in Hamburg schwer zu realisierenden Möglichkeit, eine solche Einrichtung
nicht "citynah" anzusiedeln und damit "möglichst unattraktive
Rahmenbedingungen zu schaffen" sowie
- den juristischen Möglichkeiten, gegen den Verwaltungsakt einer Umsetzung
in ein Ausreisezentrum anzugehen und der Notwendigkeit von (konfliktträchtigen)
Zwangsmaßnahmen.
In Wahrheit haben die Hamburger Behörden aus Erfahrungen anderer Bundesländer
gelernt und wollen deshalb alle restriktiven Funktionen eines Ausreisezentrums
bereits in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung verlegen. Konkret: Die geplante
ZEA soll ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager werden, und die Mehrheit der
Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen - außer zu
ihrer Abschiebung.
Dafür spricht auch die angegebene Größenordnung: Vorgesehen
sind rund 780 Plätze in der ZAE, was sich angeblich an den derzeitigen
Zugangszahlen orientiert. Zur Zeit sind auf dem Erstaufnahmeschiff aber nur
noch ca. 500 Personen untergebracht. Von diesen sind ca. 200 Spätaussiedler
und Kontingentflüchtlinge, die künftig in eine andere Anlaufstelle
sollen. An mehreren Stellen wird in dem Konzept angedeutet, dass die meisten
Flüchtlinge in der neuen ZAE nicht mehr nur maximal drei Monate, wie es
nach dem Asylverfahrensgesetz vorgesehen ist, untergebracht werden sollen, um
dann in Folgeeinrichtungen verlegt zu werden, sondern dass die Behörden
damit rechnen, sie bis zu ihrer "freiwilligen Ausreise" oder eher:
bis zur Abschiebung bzw. zum Untertauchen in die Illegalität in der ZAE
zu internieren.
Widerstand gegen eine Politik, die Tote bewusst
in Kauf nimmt
Die Konsequenzen der Umsetzung dieses Konzepts werden nicht nur eine völlige
Umstrukturierung der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung sein, sondern
vor allem die massenhafte Abschiebung bzw. Illegalisierung von Flüchtlingen,
die Zunahme von Segregation, Isolation und Verzweiflung und letztlich die physische
und psychische Vernichtung von Menschen. Auf der anderen Seite wird der Staat
die zunehmende Illegalisierung und Verelendung sowie jeden Ansatz von Protest
und Widerstand zum Anlass nehmen, den Überwachungs- und Repressionsapparat
weiter auszubauen, die Betroffenen zu kriminalisieren und jegliche Solidarisierung
zu bekämpfen. Kombiniert mit den sogenannten "Anti-Terror-Gesetzen",
dem neuen Zuwanderungsgesetz, Plänen zur geschlossenen Unterbringung von
Kindern und Jugendlichen und massiven Kürzungen der Gelder für unterstützende
Sozialarbeit und Selbsthilfeprojekte auch in anderen Bereichen bedeutet dies
den Umbau zu einem Polizeistaat, der nicht nur Flüchtlinge, sondern immer
mehr Menschen ausgrenzt, kriminalisiert und letztlich zum Abschuss (auch im
wahrsten Sinne des Wortes) freigibt.
Widerstand gegen eine solche Politik kann und darf sich deshalb nicht nur auf
eine Darstellung der Folgen für die internierten Flüchtlinge beschränken.
Zum einen muss es sicher um den Aufbau von Kontakten und die konkrete Unterstützung
betroffener Menschen gehen, damit der Betrieb der geplanten Einrichtung zumindest
gestört wird. Zum andern müssen wir aber auch deutlich machen, dass
wir nicht nur aus Solidarität mit den Flüchtlingen, sondern auch um
unsere demokratischen Bürger- und Menschenrechte kämpfen. Wir wollen
nicht in einem Staat leben,
- der bewusst den Tod von Menschen in Kauf nimmt und sie nach Nützlichkeit
sortiert,
- in dem Teile der Bevölkerung gegen andere Menschen aufgehetzt werden,
- der mit angeblichen "Anti-Terror-Maßnahmen" Krieg nach innen
und außen rechtfertigt,
- der ein Klima schafft, in dem Zensur und Selbstzensur verlangt und durchgesetzt
wird.
Wir kämpfen gegen alle Lager, Knäste und Repressionsapparate und
für ein Land mit offenen Grenzen, in dem alle Menschen mit aufrechtem Gang
leben und arbeiten können!
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