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off limits, nr. 35

Hamburger Kombimodell

Ein- und Ausreiselager für Flüchtlinge geplant

Conni Grenz

Die von Politikern der Schill-Partei initiierte Diskussion um "Internierungslager" für kranke Zuwanderer war noch nicht verstummt, da gelangte am 1.8.02 aus der Hamburger Innen- und Sozialbehörde das Konzept für ein neues Lager an die Öffentlichkeit: der "Bericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)" vom 27.6.2002. Aber es geht darin bei weitem nicht nur um ein neues Konzept für die Erstaufnahme neu eingereister Flüchtlinge, sondern um eine radikale Verschärfung des behördlichen Zugriffs auf alle Flüchtlinge, eine Spaltung der Zuwanderer in Menschen mit und ohne Bleibeperspektive und eine totale Entrechtung sämtlicher Asyl- und DuldungsantragsstellerInnen in Hamburg.

Erstaunlicherweise hat übrigens ein Mitglied der Innenbehörde in der Arbeitsgruppe ein Sondervotum abgegeben und das Konzept für noch nicht entscheidungsreif erklärt - allerdings nicht aus humanitären Erwägungen, sondern vor allem wegen der erheblichen Kosten, die mit der räumlichen Verlagerung von Dienststellen der Ausländerbehörde und des LKA in das geplante Lager, über dessen Standort angeblich noch nicht entschieden wurde, verbunden sind.

Das Behördenkonzept für eine "Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung"

Bisher werden in Hamburg neu eingereiste Flüchtlinge, aber auch Spätaussiedler auf einem Schiff auf der Elbe untergebracht. Der Chartervertrag für dieses und ein weiteres, bereits geräumtes Schiff läuft jedoch im nächsten Jahr aus. In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass eh eine neue Erstaufnahmeeinrichtung benötigt werde und sich die Kosten durch die Einsparung von Charter reduzieren würden. Tatsächlich läuft allerdings der Chartervertrag auch für das bereits leere Schiff bis Mitte 2003 weiter - Kosten sind also wohl kaum ein wesentliches Argument bei den Planungen der Behörden.

Was für ein Denken hinter den Behördenplänen steckt, lässt sich am besten aus der Originalsprache des Konzepts herauslesen, die an Offenheit nichts zu wünschen übrig lässt. Ausgangspunkt des Konzepts ist eine zunächst harmlos wirkende Neuordnung der Zuständigkeit: Für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge, d.h. Menschen mit Bleiberechtsperspektive, soll eine eigene Anlauf- und Verteilstelle eingerichtet werden, die in der Verantwortung der Sozialbehörde bleibt. Für alle "Personen ohne Bleiberechtsperspektive", und darunter zählt das Konzept

  • "Asylbegehrende und Asylfolgeantragsteller sowie Asylsuchende bis zur Weiterleitung an eine auswärtige Aufnahmeeinrichtung
  • Neu eingereiste, ausreisepflichtige Ausländer (das heißt: Menschen, die keinen Asylantrag stellen, sondern eine Duldung beantragen, d. Red.) sowie
  • Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge über 16 Jahren, soweit nicht im Einzelfall erzieherischer Bedarf festgestellt wird" (S. 7)

ist eine neue Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unter der Führung der Innenbehörde vorgesehen. Die Behörde für Inneres (BfI) soll dort auch für die "Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Durchführung von Beratung und Betreuung" dieser Flüchtlinge zuständig sein. Zum Zweck einer solchen "ganzheitlichen Sachbearbeitung" sollen Teile der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts, die sich bisher in der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstraße befinden, in die Erstaufnahmeeinrichtung verlegt werden. Deren Aufgaben sind vor allem:

  • "die Ersterfassung der Neueinreisen
  • die Durchführung von Anhörungen zur Klärung von Identität, Herkunftsland, Einreiseweg und Einreisegrund sowie
  • die Prüfung der Möglichkeit einer Zurückschiebung oder Rücküberstellung nach dem Dubliner Übereinkommen, außerdem
  • die Erteilung und Verlängerung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen sowie
  • die Beratung über die Möglichkeiten zur Förderung der freiwilligen Rückkehr"

All dies könnte künftig "in Verbindung mit der Gewährung von Leistungen nach dem AsylBLG in der Erstaufnahmeeinrichtung wahrgenommen werden" - im Klartext: Menschen, die man sofort wieder loswerden will, die aber nicht genügend dabei "mitwirken", werden die Sozialleistungen gekürzt oder gestrichen, wobei klar ist, dass es eh nur Sachleistungen geben soll.

Rechtsberatung wie derzeit durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft, kostenlos) ist in der neuen ZEA nicht mehr vorgesehen. Zur Frage, ob RechtsanwältInnen und Beratungsstellen Zugang auf das Gelände erhalten sollen, steht nichts in dem Konzept - zu befürchten ist, dass dies unterbunden werden soll. Selbst unabhängige Rückkehrberatung ist unerwünscht: "Die Gewährung von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr wird ausschließlich in der ZEA vorgehalten" (S. 16).

Auch zwei Abteilungen des LKA sollen in das Lager umziehen:

  • die Dienststelle LKA 23a zur Erkennungsdienstlichen Behandlung und
  • die Dienststelle LKA 56, die u.a. für "strafrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit mittelbarer Falschbeurkundung" zuständig ist - im Klartext: für die sog. "Altersfeststellungen" bei minderjährigen Flüchtlingen.

Der Betrieb der neuen Einrichtung soll zunächst durch den bisherigen Träger pflegen & wohnen (Anstalt öffentlichen Rechts) "oder objektabhängig durch einen privaten Träger fortgeführt werden" (S. 17). Die soziale Beratung und Betreuung in der ZEA "wird in der Verantwortung der BfI wahrgenommen. Die Möglichkeit einer Durchführung durch einen privaten Träger sollte geprüft werden" (S. 18). Was die dort angestellten SozialarbeiterInnen (sofern es überhaupt qualifiziertes Personal sein wird) tun dürfen und müssen, kann man sich vorstellen - auf jeden Fall keine parteiliche Unterstützung von Flüchtlingen.

Kinderbetreuungsangebote soll es weiter "außerhalb der Zuständigkeit der BfI" geben. Von Schulbesuchsmöglichkeiten ist allerdings nirgends die Rede. Ob und unter welchen Bedingungen die Internierten das Lager überhaupt verlassen dürfen, steht nicht in dem Konzept. "Nötig" ist es jedenfalls nicht mehr, denn alle Behörden sollen ja auf dem Gelände angesiedelt werden, Geld zum Einkaufen ist nicht vorgesehen, und eine Arbeitserlaubnis bekommen die Flüchtlinge im ersten Jahr sowieso nicht. Einzig die Gesundheitsuntersuchungen sollen laut Konzept noch in der Zuständigkeit der bezirklichen Gesundheitsämter stattfinden, was aber keine Aussage über den Ort bedeutet. Kontakt zur einheimischen Bevölkerung passt ebenfalls nicht in ein Konzept, in dem es um Menschen geht, die eh keine Bleibeperspektive in diesem Land haben (sollen).

Sollte es Flüchtlingen langweilig werden im Lager und/oder sie Bedarf an Bargeld haben, hat man sich etwas ausgedacht, was auch noch Kosten spart: "Zur Reduzierung der Betriebskosten und zur Einbindung der untergebrachten Personen in die Abläufe der Einrichtung könnte ihnen Arbeit im Rahmen gemeinnütziger Tätigkeit, z.B. bei der Pflege der Unterkunft und der Erledigung einfacher Arbeiten angeboten werden" (S. 18).

Die Ziele der Behörden

In frappierender Offenheit werden in dem Konzept die "Vorteile" der Neuordnung aufgezählt:

  • "Verbesserte Möglichkeiten der Feststellung von Identität und Einreiseweg"
    Der "enge räumliche Kontakt" ermöglicht z.B. "zielgerichtete Durchsuchungen" (von Personen, Gepäck und Räumen), um "Erkenntnisse über den Reiseweg zu gewinnen, welche wiederum Voraussetzung für eine Rückschiebung sind" (S. 19).
  • "Verstärkte Nutzung der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise"
    Auch hier sei "der enge Kontakt der Dienststelle zu den untergebrachten Personen sowie die Betreuung durch die zusammengefassten Funktionsbereiche und damit die Gewährleistung der Beratung aus einer Hand und mit einer Zielsetzung" (S. 19) wesentliche Voraussetzung.
  • "Reduzierung von Doppelarbeit"
    "Es soll künftig eine gemeinsame Anhörung und Erfassung von Ausländer- und Sozialdienststelle geben. Die Ressourcengewinne sollen für eine intensive Rückkehrberatung genutzt werden" (S. 19)
  • "Verbesserte Möglichkeiten der Aufenthaltsbeendigung"
    Personen, bei denen es "Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer zeitnahen Aufenthaltsbeendigung" gibt, sollen "in der Erstaufnahme verbleiben", womit "der direkte Zugriff der Ausländerbehörde" deutlich verbessert werde. "Vollstreckungsmaßnahmen" im Rahmen einer Abschiebung könnten so gesteuert werden, "dass die Personen vor Ort auch tatsächlich angetroffen werden" (S. 19)
  • "Abgestimmte Entscheidungen nach dem AsylbLG und dem AuslG"
    Neben oben schon erwähnten Leistungskürzungen könnten auch durch "Einmalleistungen, wie z.B. der Übernahme der Kosten für die Passbeschaffung", zusätzliche "Anreize zur freiwilligen Ausreise" gegeben werden.
  • "Generalpräventive Aspekte"
    Hamburg solle durch die Neuordnung "für illegale Einwanderer noch unattraktiver werden".
  • "Zügige Integrationsmaßnahmen"
    u.a. wegen der verringerten Anzahl der Personen mit Bleiberechtsperspektive

Wohlgemerkt: All diese Punkte beschreiben eine Einreise-Einrichtung - mit Ausnahme des letzten Punktes geht es aber nur darum, wie Hamburg die eingereisten Menschen möglichst schnell wieder los werden kann! Deshalb mutet es wie ein Zynismus an, wenn in Teil B des Konzepts die Vor- und Nachteile einer Ausreiseeinrichtung abgewogen werden und letztlich gegen eine solche entschieden wird.

Ein- statt Ausreiseeinrichtung? Nein, beides in einem!

Die Entscheidung der Arbeitsgruppe gegen eine Ausreiseeinrichtung in Hamburg wird mit folgenden Argumenten begründet:

  • den zusätzlichen Kosten,
  • den Erfahrungen mit dem "Untertauchen" eingewiesener Flüchtlinge in anderen Bundesländern, was "aus kriminalpräventiver Sicht zweifelhaft" sei,
  • der in Hamburg schwer zu realisierenden Möglichkeit, eine solche Einrichtung nicht "citynah" anzusiedeln und damit "möglichst unattraktive Rahmenbedingungen zu schaffen" sowie
  • den juristischen Möglichkeiten, gegen den Verwaltungsakt einer Umsetzung in ein Ausreisezentrum anzugehen und der Notwendigkeit von (konfliktträchtigen) Zwangsmaßnahmen.

In Wahrheit haben die Hamburger Behörden aus Erfahrungen anderer Bundesländer gelernt und wollen deshalb alle restriktiven Funktionen eines Ausreisezentrums bereits in die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung verlegen. Konkret: Die geplante ZEA soll ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager werden, und die Mehrheit der Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen - außer zu ihrer Abschiebung.

Dafür spricht auch die angegebene Größenordnung: Vorgesehen sind rund 780 Plätze in der ZAE, was sich angeblich an den derzeitigen Zugangszahlen orientiert. Zur Zeit sind auf dem Erstaufnahmeschiff aber nur noch ca. 500 Personen untergebracht. Von diesen sind ca. 200 Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge, die künftig in eine andere Anlaufstelle sollen. An mehreren Stellen wird in dem Konzept angedeutet, dass die meisten Flüchtlinge in der neuen ZAE nicht mehr nur maximal drei Monate, wie es nach dem Asylverfahrensgesetz vorgesehen ist, untergebracht werden sollen, um dann in Folgeeinrichtungen verlegt zu werden, sondern dass die Behörden damit rechnen, sie bis zu ihrer "freiwilligen Ausreise" oder eher: bis zur Abschiebung bzw. zum Untertauchen in die Illegalität in der ZAE zu internieren.

Widerstand gegen eine Politik, die Tote bewusst in Kauf nimmt

Die Konsequenzen der Umsetzung dieses Konzepts werden nicht nur eine völlige Umstrukturierung der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung sein, sondern vor allem die massenhafte Abschiebung bzw. Illegalisierung von Flüchtlingen, die Zunahme von Segregation, Isolation und Verzweiflung und letztlich die physische und psychische Vernichtung von Menschen. Auf der anderen Seite wird der Staat die zunehmende Illegalisierung und Verelendung sowie jeden Ansatz von Protest und Widerstand zum Anlass nehmen, den Überwachungs- und Repressionsapparat weiter auszubauen, die Betroffenen zu kriminalisieren und jegliche Solidarisierung zu bekämpfen. Kombiniert mit den sogenannten "Anti-Terror-Gesetzen", dem neuen Zuwanderungsgesetz, Plänen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen und massiven Kürzungen der Gelder für unterstützende Sozialarbeit und Selbsthilfeprojekte auch in anderen Bereichen bedeutet dies den Umbau zu einem Polizeistaat, der nicht nur Flüchtlinge, sondern immer mehr Menschen ausgrenzt, kriminalisiert und letztlich zum Abschuss (auch im wahrsten Sinne des Wortes) freigibt.

Widerstand gegen eine solche Politik kann und darf sich deshalb nicht nur auf eine Darstellung der Folgen für die internierten Flüchtlinge beschränken. Zum einen muss es sicher um den Aufbau von Kontakten und die konkrete Unterstützung betroffener Menschen gehen, damit der Betrieb der geplanten Einrichtung zumindest gestört wird. Zum andern müssen wir aber auch deutlich machen, dass wir nicht nur aus Solidarität mit den Flüchtlingen, sondern auch um unsere demokratischen Bürger- und Menschenrechte kämpfen. Wir wollen nicht in einem Staat leben,

  • der bewusst den Tod von Menschen in Kauf nimmt und sie nach Nützlichkeit sortiert,
  • in dem Teile der Bevölkerung gegen andere Menschen aufgehetzt werden,
  • der mit angeblichen "Anti-Terror-Maßnahmen" Krieg nach innen und außen rechtfertigt,
  • der ein Klima schafft, in dem Zensur und Selbstzensur verlangt und durchgesetzt wird.

Wir kämpfen gegen alle Lager, Knäste und Repressionsapparate und für ein Land mit offenen Grenzen, in dem alle Menschen mit aufrechtem Gang leben und arbeiten können!

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